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Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt.
  • Alle Teilnehmer spielen unabhängig von ihren Instrumenten in nur einer Bewertungsgruppe nach der Reihenfolge der Verlosung. Diese Reihenfolge wird in allen Runden beibehalten.
  • Alle Teilnehmer spielen in einer Bewertungsgruppe unabhängig vom Alter.
  • Die Reihenfolge der Teilnehmer wird am 5. Juni 2005 um 17.00 Uhr bei der Eröffnungsfeier des 9. Internationalen Musikfestivals ´Oldenburger Promenade` ausgelost und ist damit verbindlich. Ein persönliches Erscheinen der Teilnehmer bei der Auslosung ist erforderlich. Eine Vertretung ist nur ausnahmsweise und auf schriftlichen Antrag möglich.
  • Teilnehmer dürfen zu Beginn des Wettbewerbs das Alter von 19 Jahren nicht überschritten haben. Die Sängerinnen und Sänger dürfen zu Beginn des Wettbewerbes das Alter von 25 Jahren nicht überschritten haben. Die Altersgrenze ist verbindlich.
  • Es gibt keinerlei Einschränkung hinsichtlich des Ausbildungsstatus der Teilnehmer (z. B. Hochschule, Akademie, Konservatorium, Musikschule, Privatunterricht).
  • Der Wettbewerb wird in drei Runden ausgetragen.
  • Die Entscheidungen der Jury und des Veranstalters sind endgültig und unanfechtbar.
  • Jeder Vortrag wird nicht nur nach technischer Ausführung und künstlerischer Interpretation bewertet. Die Jury bezieht insbesondere die Ausprägung der musikalischen Persönlichkeit, jeweils abhängig vom Alter, in die Beurteilung des Vortrags ein.
  • Die Jury behält sich vor, die Darbietung eines Teilnehmers bei Zeitüberschreitung zu unterbrechen.
  • Die reine Spielzeit beträgt maximal 15 Minuten in der 1. und 2. Runde und maximal 20 Minuten in der 3. Runde.
  • Der Wettbewerb ist in allen Runden öffentlich.  –  Die Preisträger sind auf Wunsch des Veranstalters zur Teilnahme an Preisverleihung und Preisträgerkonzerten während des 9. Internationalen Musikfestivals 'Oldenburger Promenade' 2005  (10. – 12. Juni 2005) verpflichtet. Andernfalls verlieren sie das Anrecht auf den zuerkannten Preis. Die Teilnahme an den Preisträgerkonzerten ist unentgeltlich.
  • Für Bild- und Tonaufnahmen während des gesamten Wettbewerbs und der Preisträgerkonzerte können die Teilnehmer kein Honorar beanspruchen.